Lebensversicherungen werden in der Regel über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen. Statistiken zufolge werden ¬50% aller Kapitallebensversicherungen vor dem Ende des Vertrages aufgelöst. Dafür gibt es vielfältige Gründe, so werden beispielsweise Personen, die Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz beantragen, unter Umständen gezwungen, vorhandene Lebensversicherungen aufzulösen und das darin enthaltene Vermögen zu verbrauchen.
Während es früher üblich war, die Versicherung dann zu kündigen, gibt es heute Gesellschaften die Lebensversicherungen aufkaufen. Die Versicherungsaufkäufer werben damit, dass sie bis zu 15% mehr für die Versicherung zahlen, als der Rückkaufswert der Versicherung ist.
Die Lebensversicherung zu verkaufen, statt diese zu kündigen, kann sinnvoll sein, da der Risikoschutz erhalten bleibt. Beim Verkauf der Versicherung entfallen Stornoentgelte und Steuernachzahlung, die bei einer Kündigung der Versicherung fällig wären. Allerdings haben die Unternehmen auch bestimmte Bedingungen an den Mindestrückkaufswert und die Restlaufzeit der Versicherungen.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Lebens- oder Direktversicherung zu verkaufen, der sollte sich auf jeden Fall mehrere Angebote einholen. Im Internet kann nach diversen Unternehmen recherchiert werden, die sich auf den Ankauf von Versicherungen spezialisiert haben. Es folgen ein paar Hinweise zum Versicherungs-Verkauf.
Bisherige Tests haben allerdings ergeben, dass keines der Unternehmen tatsächlich ein Angebot gemacht hat, dass 15% über dem Rückkaufwert der Versicherung lag, obwohl das in Beispielrechnungen eines Unternehmens auf der Homepage so dargestellt wird.
Außerdem kaufen die Gesellschaften nicht jeden Vertrag, es kann also auch sein, dass der Kauf abgelehnt wird.
Fazit, wer gezwungen ist, seine Lebensversicherung aufzulösen, der sollte, bevor er diese bei seiner Versicherung kündigt, versuchen die Versicherung zu verkaufen, da unter Umständen ein Verkaufserlös erzielt werden kann, der über dem Rückkaufwert liegt und der Risikoschutz für den Todesfall bestehen bleibt. Im Zweifelsfall kann man noch versuchen seine Lebensversicherung zu beleihen.