Eine Lebensversicherung dient zur Absicherung der Familie im Todesfall und zur Sicherung der Altersversorgung. Leider hat sich die Rendite vieler Lebensversicherungen, die Überschussbeteiligung, in den letzten Jahren stark verschlechtert. Auch fällt es vielen Versicherungsnehmern schwer, bei eigener Arbeitslosigkeit die Beiträge weiter zu zahlen.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz hat zwar für einen besseren Schutz der Verbraucher gesorgt, da ein Mindestrückkaufswert festgelegt wurde. Trotzdem überwiegen die Nachteile, so dass die Kündigung der allerletzte Ausweg sein sollte. Um die Beitragslast zu verringern, sollten Sie mit Ihrer Versicherung über eine Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung sprechen. Alternativ kann eine vorübergehende Beitragszahlung aus Überschussbeteiligungen sinnvoll sein. In den beiden letzten Fällen verringert sich allerdings die Ablaufleistung der Versicherung.
Zwei weitere Möglichkeiten der Beitragsminderung ergeben sich, wenn nur noch die Risikoprämie gezahlt wird oder wenn die Versicherungssumme verringert wird. Speziell im letzten Fall sind die Hinterbliebenen allerdings schlechter abgesichert. Finanziell interessante Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung sind der Verkauf und das Beleihen.
Im Fall des Verkaufs erhalten Sie in jedem Fall mehr Geld für Ihren Vertrag als bei einer Kündigung. Zudem bleibt der Todesfallschutz erhalten, da der Käufer des Vertrags nur die Ablaufleistung des Vertrags erhält.
Ist der finanzielle Engpass nur vorübergehend, lässt sich die Lebensversicherung auch über ein sogenanntes Policendarlehen beleihen. Hier erhalten Sie ein Darlehen als Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung, entweder von der Versicherung selbst oder über spezialisierte Anbieter.