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In der heutigen Zeit fällt es den Menschen zunehmend schwerer, für nötige Anschaffungen Geld auf dem Sparbuch zurückzulegen. Und wenn dann doch einmal die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputt geht oder die Autoreparatur teurer wurde als gedacht, fehlt dafür das Geld. Aber nicht immer ist ein Verbraucherkredit bei der Bank die richtige Lösung. Vielmehr sollte vorab geklärt werden, ob das fehlende Geld nicht woanders zu bekommen ist.

Zum Beispiel ist es möglich, eine Lebensversicherung, die man vor Jahren abgeschlossen hat zu beleihen. Dafür muss der Versicherungsnehmer an seine Gesellschaft herantreten und ihr den Wunsch mitteilen. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung bis zur Höhe des Rückkaufwertes zu beleihen. Es ist aber auch möglich, die Versicherung in Höhe der gesamten Versicherungssumme zu beleihen. In diesem Fall ermittelt die Versicherungsgesellschaft den Betrag, der beim Ablauf der Versicherung voraussichtlich zur Auszahlung kommt. Der setzt sich zusammen aus der Versicherungssumme, den Zinsen und der zu erwartenden Überschussbeteiligung. Diese Summe erhält der Versicherungsnehmer dann vorab ausgezahlt und muss dafür jedoch Zinsen zahlen. Die Höhe des Zinssatzes wird vorab geregelt; er liegt aber unter dem eines Ratenkredits. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist, dass er seinen Versicherungsschutz beibehält; bei einer Kündigung der Versicherung würde dieser erlischen. Allerdings muss er seine monatliche Versicherungsprämie weiter zahlen.

Auch bei einem Immobilienerwerb kann die Beleihung einer Lebensversicherung hilfreich sein. Denn durch die im Vergleich zu einem Hypothekendarlehen niedrigen Zinsen kann der Erwerber die monatliche Ratenlast drücken. Er tritt die Versicherung an die Bank ab und muss neben den Zinsen die Versicherung mit seiner monatlichen Prämie weiter bedienen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass für eine Beleihung nur eine kapitalgedeckte Versicherung in Frage kommt. Eine Risikoversicherung, die nur im Falle des Todes des Versicherungsnehmers leistet, kann weder für eine Teilbeleihung noch für eine Immobilienfinanzierung herangezogen werden.